Neue Amtstitel im Mai 1920

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Den früheren Gerichtsdienern und Gefangenenaufsehern ist der Titel – Justizwachtmeister verliehen worden. Der erste Gerichtsdiener heißt fortan „Erster Justizwachtmeister“, die Unterbeamten werden als „Justizhilfswachtmeister“ tituliert.
Vermutlich werden dann die angehenden Beamten des Faches als Hilfsjustizhilfswachtmeister bezeichnet werden und die, die auch das erst zu werden gedenken, als Hilfsjustizhilfswachtmeisteraspiranten. Über einige Zeit können wir dann in der Zeitung vielleicht von einer Hilfsjustizhilfswachtmeisteraspirantensgattin lesen.
Es ist doch gut, daß die neue Zeit mit dem alten Titelunwesen aufgeräumt hat!

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